Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Die Tätigkeit als Heilpraktiker basiert auf dem Gesetz über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, einzusehen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 08.12.2016 erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Gesundheitsamt
Stadtstraße 2 – 79104 Freiburg i. Br.
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